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Heckblitzer

Was sind Heckblitzer und Heckwarnanlagen? Sind diese erlaubt?

Was sind Heckblitzer und was ist eine Heckwarnanlage?

Unter dem Begriff Heckblitzer versteht man nach hinten gerichtete Kennleuchten, welche ihr Licht lediglich nach hinten abstrahlen. Sie dienen in erster Linie der zusätzlichen Warnung des rückwärtig nahenden Verkehrs und können auch eingesetzt werden, um die geometrische Sichtbarkeit der Kennleuchte nach hinten sicherzustellen.

Unter einer Heckwarnanlage kann sowohl die Kombination von mehreren Heckblitzern sowie Warnanlagen nach RSA (Blinkpfeile und Blinkleuchten) verstanden werden. Wenn wir hier von einer Heckwarnanlage reden, meinen wir die Kombination mehrere Heckblitzer.

Heckblitzer - Unterteilung in Klassen:

  • ECE-R65 Typ X: Gerichtete Kennleuchten
  • ECE-R65 Typ HT: Paarweise Module als Ersatz für Rundumleuchten
  • KBA-Zulassung nach §53a StVZO: Zusätzliche Warnleuchten

Wann sind Heckblitzer am Lkw erlaubt?

Prinzipiell sind gerichtete Kennleuchten zur zusätzlichen Warnung nach hinten außer an Einsatzfahrzeugen nicht zulässig, sofern keine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO oder in Form der Auflagen einer StVO-Ausnahmegenehmigung vorliegt. Einsatzfahrzeuge dürfen nicht nur zwei einzelne (symmetrisch angebrachte) Heckblitzer nutzen, sondern auch synchron blinkende Heckwarnanlagen mit bis zu sechs einzelnen Blitzmodulen.
Eine grundsätzliche Möglichkeit dennoch eine rückwärtige Warnung zu ermöglichen ist die Verwendung sogenannter zusätzlicher Warnleuchten, welche auch in Bauform von gerichteten Kennleuchten existieren: Diese müssen jedoch explizit über die deutsche Bauartprüfung durch das KBA verfügen. An Lkw ergibt sich hierbei jedoch oftmals das Problem, dass eine Festmontage ausschließlich im Fahrzeuginneren zulässig ist. Außen am Fahrzeug dürfen Sie nur im Stand mobil, beispielsweise per Magnet, angebracht werden.

Lediglich wenn es zur 360-Grad-Sichtbarkeit der Kennleuchte erforderlich ist, ist die Montage von Heckblitzern oder 180-Grad-Modulen grundsätzlich erlaubt. Das gilt aber nur, wenn es wirklich zum Zwecke der Sichtbarkeit erforderlich ist und darf nicht als Ausrede für zusätzliche Blitzleuchten genutzt werden. Hierbei dürfen ausschließlich Kennleuchtensysteme des Typs HT genutzt werden. Die Verwendung normaler Heckblitzer nach Typ X ist unzulässig.

Welche Voraussetzungen müssen Heckblitzer erfüllen?

Wie alle lichttechnischen Einrichtungen müssen auch Heckblitzer das entsprechende Prüfzeichen besitzen. Für Typ X und Typ HT ist das das E-Zeichen für die Prüfung nach ECE-R65 und für zusätzliche Warnleuchten für die Verwendung im Stand eine Welle mit der betreffenden KBA-Nummer.

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