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Frontblitzer

Sind Frontblitzer am LKW zulässig?

Was sind Frontblitzer?

Als Frontblitzer bezeichnet man nach vorne gerichtete Kennleuchten, welche ihr Licht nur in eine Richtung abgeben. Sie werden üblicherweise am Kühlergrill montiert und sollen vorausfahrenden Fahrzeugen im Rückspiegel sichtbar sein, wenn auf dem Dach montierte Kennleuchten das nicht mehr sind.

Wann sind Frontblitzer am Lkw erlaubt?

Während in anderen europäischen Staaten die Anbauvoraussetzungen hierfür relativ locker sind und deshalb auch in Deutschland viele Lkw mit nach vorne gerichteten Kennleuchten unterwegs sind, ist die Montage in Deutschland zunächst einmal nicht zulässig. Lediglich mit blauer Lichtfarbe sind sie an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst grundsätzlich erlaubt.

Wann sind Frontblitzer am Lkw erlaubt?

Die einzige Möglichkeit für gerichtete Kennleuchten in Gelb an Baustellenfahrzeugen, Zugfahrzeugen für Sondertransporte oder Begleitfahrzeuge liegt in einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde. Gemäß §70 der StVZO kann die Straßenverkehrsbehörde von den allgemeinen Vorschriften abweichende lichttechnische Einrichtungen erlauben.
Dies kann aber auch in Form der Anordnung für einen Sondertransport oder einer sonstigen Ausnahmegenehmigung gemäß StVO stattfinden – lichttechnische Einrichtungen, die Bestandteil der Auflagen sind, sind ohne weitere Genehmigung zulässig. In diesem Fall gilt die Zulässigkeit der Montage jedoch nur für den expliziten Einsatz.
Sollten regelmäßig Arbeits- oder Transporteinsätze mit entsprechenden Auflagen existieren, empfiehlt es sich daher, für die Zwischenzeit eine Genehmigung nach §70 StVZO zu organisieren. Ansonsten wären die Blitzer zwischenzeitlich abzumontieren, was bei der Montage im Kühlergrill viele Schwierigkeiten mit sich bringt.

Welche Voraussetzungen müssen Frontblitzer erfüllen?

Grundsätzlich gilt wie bei allen sicherheitsrelevanten elektrischen Geräten, die an das Bordnetz eines Fahrzeugs angeschlossen werden, dass eine Prüfung der Elektromagnetischen Verträglichkeit (ECE-R10) mit E-Prüfzeichen vorzuliegen hat. Als lichttechnische Einrichtung sollten auch nach vorne gerichtete Kennleuchten der ECE-R65 entsprechen und über das entsprechende E-Prüfzeichen verfügen. Üblicherweise ist das Einhalten der ECE-R65 auch in der entsprechenden Ausnahmegenehmigung als Auflage festgelegt. Wenn dies nicht festgelegt wurde, ist auch die Montage von ausschließlich nach ECE-R10 geprüften gerichteten Kennleuchten erlaubt. Als Fahrzeughalter ist man dennoch verpflichtet eine Gefährdung durch Blendung auszuschließen, was bei ungeprüfter Lichtverteilung quasi unmöglich ist, womit auch hier dringend auf ECE-R65 geprüfte Produkte zurückgegriffen werden sollte.

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