Rückfahrscheinwerfer
Rückfahrscheinwerfer: Was ist erlaubt?
Begriffserklärung: Arbeitsscheinwerfer? Rückfahrscheinwerfer? Manövrierscheinwerfer?
Die Frage, was der Unterschied zwischen einem Arbeitsscheinwerfer und einem Rückfahrscheinwerfer ist, ist recht einfach zu beantworten: Ein Rückfahrscheinwerfer schaltet sich zusammen mit dem Rückwärtsgang ein, ein Arbeitsscheinwerfer über einen Knopf. Des Weiteren muss ein Rückfahrscheinwerfer nach der ECE-R23 geprüft sein.
Juristisch sind die Folgen dieser Unterscheidung auch sehr einfach zusammenzufassen. So dürfen Arbeitsscheinwerfer nicht während der Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum verwendet werden und eignen sich daher üblicherweise nicht als Manövrierscheinwerfer.
Was ist an Rückfahrscheinwerfer Pflicht?
Aus guten Gründen muss jedes Kraftfahrzeug, von Zweirädern abgesehen, über Rückfahrscheinwerfer verfügen: Nicht nur ermöglichen Sie das Erkennen von Hindernissen beim rückwärtigen Rangieren durch eine bessere Ausleuchtung, auch weisen sie weitere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger daraufhin, dass ein Fahrzeug zurücksetzt.
Ob jedoch ein einzelner Rückfahrscheinwerfer ausreicht oder ob mehrere benötigt sind, hängt von der Fahrzeuglänge ab: Während bei auch Zugmaschinen und anderen Fahrzeugen wie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mit einer Länge von weniger als sechs Metern ein einzelner Rückfahrscheinwerfer ausreichend ist, sind bei einem Lastkraftwagen und anderen Fahrzeugen mit einer Länge von mehr als sechs Metern zwangsläufig zwei Rückfahrscheinwerfer verpflichtend.
Was ist erlaubt?
Der Gesetzgeber hat jedoch nicht nur die Mindestanzahl von Manövrierscheinwerfern festgelegt, sondern auch die maximale Anzahl. Auch hier herrscht wieder eine Staffelung auf Basis der Fahrzeuglänge. Jeder Rückfahrscheinwerfer muss ein E-Prüfzeichen nach der ECE-R23 vorweisen.
An Lastkraftwagen und anderen Fahrzeugen, die länger als sechs Meter sind, dürfen nebst den zwei Rückfahrscheinwerfen am Heck noch zwei zusätzliche nach hinten gerichtete Scheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer genutzt werden. Hierfür dürfen diese auch beispielsweise an den Fahrzeugseiten montiert werden, solange sie nach hinten ausgerichtet sind. Hingegen dürfen Fahrzeuge unter 6 Metern Länge ausschließlich einen weiteren Rückfahrscheinwerfer am Fahrzeugheck montiert haben.
Warum LED-Rückfahrscheinwerfer?
Sicherlich wirkt es zunächst so, dass ein Rückfahrscheinwerfer ein vergleichsweise unwichtiges Element der Beleuchtung ist. Das vermag für Lastkraftwagen, die primär auf beleuchteten Straßen oder beleuchteten Firmengeländen rangieren oder gar nur tagsüber im Verteilerverkehr eingesetzt werden, grundsätzlich auch nicht völlig verkehrt sein. Dennoch bieten sich auch hier LED-Rückfahrscheinwerfer an.
Ein Lastkraftwagen fährt nämlich oft rückwärts und gerade beim Rangieren wird hierbei oft zwischen Rückwärts- und Vorwärtsgängen gewechselt. Für klassische Halogenbirnen ist dies eine große Belastung, womit ein häufiger Wechsel der Glühbirnen in alten Rückfahrscheinwerfern erforderlich ist, was Kosten und Aufwand bedeutet – von möglichen Haftungsfragen nach einem Unfall mit defekter Rückfahrleuchte abgesehen. Hier können LED-Manövrierscheinwerfer durch ihre lange Haltbarkeit und die damit verbundene Wartungsfreiheit punkten.
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Erfahrungsgemäß ändern sich gesetzliche Bestimmungen unregelmäßig, daher kann die LED-MARTIN GmbH keine Gewähr zur Vollständigkeit der hier dargestellten Angaben übernehmen.