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ECE-R65 - Kennleuchten

ECE-R65 Kennleuchten Zulassung

Gemaß § 22a Abs. 1 der StVZO müssen Kennleuchten (Rundumkennleuchten, Frontblitzer, Heckblitzer) in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein.
Für Kennleuchten ist die ECE-R65 Bauartprüfung ausschlaggeben. Die ECE-R65 beschreibt diverse Qualitätsmerkmale und verschiedene Typen an Kennleuchten welche nachfolgend näher beschrieben werden.

Verschiedene Leuchtentypen

Die technischen Bedingungen ECE-R65 unterscheiden drei verschiedene Typen:

Typ "T": Vollständige Rundumkennleuchte
Standardrundumkennleuchte mit 360° Abstrahlung um die vertikale Achse.

Typ "HT": Rundumkennleuchten-Module
Zum Ersatz von Rundumkennleuchten im Verbund. D.h. zwei Module ersetzen eine Rundumkennleuchte im Heck oder Frontbereich. Vier Module im Verbund (z.B. an den Fahrzeugecken) ersetzen eine Rundumkennleuchte des Typs T.

Typ "X": Gerichtete Kennleuchten
Richtungsgebundene Blitzmodule welche das Licht nur in einem festgelegten Winkel emittieren.

Verschiedene Typen verschiedene Abstrahlwinkel

Je nach Leuchtentyp beschreibt die ECE-R65 verschiedene Hauptabstrahlwinkel:

Leuchtentyp Vertik. Abstrahlwinkel Horiz. Abstrahlwinkel
T 16° 360°
HT 16° 270° mit zwei Modulen
X 16° 40°

ECE-R65 Klassen

Die ECE-R65 Prüfrichtlinien beinhaltet zwei verschiedene Klassen

Klasse 1

Die Klasse 1 regelt die Helligkeit von Kennleuchten mit einem Lichtniveau. Eine Absenkung der Helligkeit in der Nacht ist nicht vorgesehen.

Klasse 2
Die Klasse 2 regelt die Helligkeit von Kennleuchten mit zwei verschiedenen Lichtniveaus. Eine Absenkung der Helligkeit in der Nacht ist vorgesehen.

Lichtfarben

Die ECE-R65 Prüfrichtlinien inkludiert folgende Lichtfarben

BLAU

z.B. für Strafverfolgungsbehörden zur Wahrnehmung von Sonder & Wegerechten in Verbindung mit einer akustischen Folgeton Anlage.

GELB
Eingesetzt bei kommunalen Betrieben und privatwirtschaftlichen Unternehmen zur Warnung vor Gefahrenstellen.

ROT
Beispiel: Anhaltesignalgeber bei der Polizei.