Heckwarnsystem nach §52 Abs. 11 StVZO
Gleich ob mit dem Rettungswagen oder mit Großfahrzeugen von
Feuerwehr und THW, oft stehen Einsatzrkräfte direkt im
potentiell gefährlich schnell fließenden Verkehr.
Daher ist die rückwärtige Absicherung besonders
wichtig. Darum sieht die Straßenverkehrsordnung (StVZO)
für Fahrzeuge mit Blaulichtberechtigung ein Heckwarnsystem vor
mit "höchstens drei Paar horizontal nach hinten wirkenden
Leuchten".
LED-MARTIN bietet so mit der VISION180 Heckwarnsystem - bestehend aus 6
Stück VISION180 - gelb - eine hocheffiziente und
leistungsstarke Heckwarneinrichtung an, welche selbst am Tag mit einer
sehr hohen Lichtintensität überzeugt.
Produkteigenschaften
und technische Details - VISION180 - gelb:
Anzahl LEDs: 9 Stück á 3W
Leistung pro Lichtfarbe: max. 22W
Leuchtmuster: 19 (insgesamt)
Betriebsspannung: 12V/24V
Bauartprüfung: ECE-R 65, ECE-R10
Zulassung als Heckwarnsystem nach §52 Abs. 11
Abmaße: 130x28x19mm
Lieferumfang:
6x VISION180 mit klarer Linse - Lichtfarbe gelb
6x Montageunterlage
6x Befestigungsschraubenkit
6x Anschlussanleitung (deutsch)
Die passende Passage der StVZO finden Sie bei uns in der Kategorie
Fachinformation. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu dem
Thema Heckwarneinrichtung.
Angaben zur Produktsicherheit
Herstellerinformationen:
LED-MARTIN GmbH
Bahnhofstraße 13
Rheinland-Pfalz
Arzfeld, Deutschland, 54687
service@led-martin.de
https://www.led-martin.de/